Info: Alle Kinder aus Bösingen, die ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt stehen, werden im Februar/März von uns mit einer persönlichen Einladung zum Schnuppermorgen angeschrieben.
Die Spielgruppe Simsalabim befindet sich im alten Schulhaus Bösingen. Unsere zwei ausgebildeten Spielgruppenleiterinnen, Manuela Joder und Nora Schaller betreuen jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag Vormittags (je nach Anzahl Kinder) von 08.40 Uhr bis 11.40 Uhr eine Gruppe von 3 bis 4 -jährigen Kindern (siehe Bewilligung Jugendamt Seite 1 / Seite 2).
Anmeldung
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es an die Spielgruppenleiterin Manuela Joder.
Öffnungszeiten Spielgruppe
Damit der persönlichen Betreuung nichts im Wege steht, ist die Gruppenanzahl beschränkt
Folgende Zeiten werden angeboten:
Wie viele Vormittage definitiv stattfinden, ist von den eingegangenen Anmeldungen abhängig.
Stundenplan
Die Eltern werden gebeten den Stundenplan einzuhalten. Sie sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind in die Räume der Spielgruppe begleitet und dort wieder abgeholt wird. Sie sind auch verantwortlich, dass sich die Kinder vor und nach der Spielgruppe auf dem Schulareal angemessen verhalten.
Die definitive Gruppeneinteilung sowie den endgültigen Stunden- resp. Tagesplan erhalten Sie im Juni
Mitbringen
Finken, (mit Vor- und Nachnamen gekennzeichnet), Ersatzkleider und 1 Foto (Passfotogrösse). Damit die Kinder uneingeschränkt mit verschiedenen Materialien arbeiten können, bitte wir Sie, ihr Kind entsprechend zu kleiden. (Wir übernehmen keine Kleiderhaftung). Jeweils eine z’Nüni-Verpflegung mitgeben, wir bitten Sie auf Süssigkeiten zu verzichten.
Ferien
Während den Schulferien und den Feiertagen in Bösingen findet keine Spielgruppe statt. (Siehe Ferienplan Schule Bösingen Schulkalender)
Krankheiten
Bitte geben Sie uns über allfällige Allergien oder Krankheiten Ihres Kindes Bescheid. Bei Krankheit oder anderer Abwesenheit informieren Sie die jeweilige Leiterin frühzeitig. Es kann kein Geld zurückerstattet werden. Bei Abwesenheit der Spielgruppenleiterin (Krankheit, Unfall etc.) können keine Abzüge gewährleistet werden. Bei einer Absenz von mehr als drei Tagen, verpflichtet sich der Verein eine Stellvertretung einzustellen.
Heilmittelgesetz
Nach Heilmittelrecht und Kantonsamt gilt die Weisung, dass Spielgruppenleiterinnen keine Arzneimittel abgeben dürfen. Konkret werden keinen schmerzstillenden Sirupe/Säfte, juckreizstillende Salben, homöopathische Globuli jeglicher Art, Notfalltropfen oder ähnliche Arzneimittel verabreicht.
Selbstverständlich ist eine adäquate 1. Hilfe gewährleistet. Wunden werden fachgerecht versorgt (Desinfektion, Verband, usw.) Die Notfall-Apotheke der Spielgruppe ist entsprechend bestückt.
Auf Anweisungen der Eltern werden mitgebrachte Medikamente verabreicht (z. Bsp. Salben bei Insektenstichen, Globuli, Tropfen).
Unfälle
Im Falle eines Unfalls werden Sie telefonisch benachrichtigt und gebeten Ihr Kind abzuholen. Bei grösseren Verletzungen oder falls Sie nicht erreichbar sind, behalten wir uns das Recht vor, die Ambulanz zu rufen. Die Kosten gehen zu Lasten der Eltern.
Versicherung
Die Kinder sind durch die Spielgruppe nicht versichert. Mit der Anmeldung bestätigen die Eltern, dass Ihr Kind haftpflicht- und unfallversichert ist.
Kündigung
Der Austritt aus der Gruppe erfolgt – in der Regel nach Absprache mit der Leiterin – auf Ende eines Quartals. Erfolgt der Austritt früher, ist der Betrag des laufenden Quartals noch zu bezahlen. (Ausser der Platz kann an ein anderes Kind vergeben werden.)
Kosten
Pro Kind: Ein Morgen à 3 Stunden = CHF 24.00, exkl. z’Nüni-Verpflegung, jeder weitere Morgen à 3 Stunden = CHF 19.00, exkl. z’Nüni-Verpflegung.
Die Rechnungen sind pro Semester, das heisst 2 x jährlich zu zwei gleich hohen Beträgen im Voraus zahlbar. Die Beträge werden auf das Jahr pro Anzahl Spielgruppenausführungen des entsprechenden Wochentags (exkl. Ferien und Feiertage) ausgerechnet und zu zwei gleichen Teilen verrechnet. Ist zu Semesterbeginn der Beitrag nicht beglichen, kann der Elternverein Bösingen das Kind bis zum Zahlungseingang aus der Spielgruppe ausschliessen. Ist es für eine Familie finanziell nicht möglich, den Betrag zweimal jährlich zu begleichen, kann über eine der Situation angepasste Zahlungsmodalität diskutiert werden. Kontaktperson hierfür ist die Kassierin des EV Bösingen.
Verpasste Spielgruppen Stunden können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden.
Im Falle einer Schliessung der Spielgruppe durch den Kanton (Epidemie, Pandemie, etc.) nehmen wir uns das Recht vor, 20% zur Deckung unserer Kosten einzubehalten.
Anmeldeformular für das Spielgruppenjahr:
Anmeldung Spielgruppe
Richtlinien für die Spielgruppe
Richtlinien Spielgruppe Simsalabim